buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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§ 1 und § 2 der Satzung des DRK

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§ 1 - Selbstverständnis

Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, pri-vatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nati-onalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Ro-ten Kreuzes mitzuwirken.

Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Tauberbischofsheim e. V. bekennt sich zu den sie-ben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Tauberbischofsheim e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Be-standteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Tauberbischofsheim e. V. ist ein Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Baden-Württemberg e. V. Der Kreisverband ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privat-rechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des früheren Landkreises Tauberbischofsheim einschließlich der der Gemeinde Ahorn. Zu ihm zählt nicht das Gebiet der früheren Gemeinde Deubach, heute Ortsteil der Gemeinde Lauda-Königshofen.

Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Baden-Württemberg e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Tauberbischofsheim e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Deutschen Roten Kreuz Kreisverbandes Tauberbi-schofsheim e.V. und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völker-verständigung und des Friedens.

Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Tauberbischofsheim e. V. ist ein anerkannter Ver-band der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situatio-nen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Le-bensbedingungen hinzuwirken.

Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deut-schen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung sei-ner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.

§ 2 - Aufgaben

Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Tauberbischofsheim e. V. stellt sich aufgrund sei-nes Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) folgende Aufgaben:

  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Be-hinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,
  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Rettungsdienst, Bergrettung, Wasserret-tung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe,
  • Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und im Gesundheitsschutz.

Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Tauberbischofsheim e. V. nimmt als freiwillige Hilfs-gesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere

  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von La-zarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Tauberbischofsheim e. V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden und wirbt in eige-ner Verantwortung aktive und passive Mitglieder.

Die komplette Satzung finden Sie unten zum PDF Download!

Satzung zum Download