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Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

Tel: 09341 - 92 05 - 38
lehrgang@drk-tbb.de

Mergentheimer Straße 30
97941 Tauberbischofsheim

Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer, auch in Betrieben, auszubilden. Aus diesem Grund ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine vorgeschriebene Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern (gemäß BGV A1) vorzuhalten - im Gegenzug übernehmen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Kosten der Aus- und Weiterbildung.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten um sowohl in lebensbedrohlichen, als auch in alltäglichen Situationen ohne fachliche Vorkenntnisse helfen zu können.
Somit dient er als Grundlehrgang für zukünftige betriebliche Ersthelfer, bei denen der letzte zertfizierte Erste Hilfe Kurs länger als zwei Jahre zurückliegt.

EH in Betrieben

Inhalte:

  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Was kostet der Kurs?

ACHTUNG:  Neue Preise ab dem 03.09.2023:
Bei Vorkasse (bitte Buchungsnachweis mitbringen): 55,00 Euro
Bei Barzahlung am Lehrgangstag vor Ort oder bei Rechnungsstellung im Anschluss an den Lehrgang: 60,00 Euro


Für betriebliche Ersthelfer ist die Abrechnung mittels Formular über die zuständige Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse möglich.

Ein blanko-Formular zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften finden Sie hier.

Eine Ausfüllhilfe ist hier zu finden.

(Achtung: Ausgenommen GUV-Gutscheine und Mitgliedsbetriebe folgender Berufsgenossenschaften:

  • BG Nahrung
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • BG Bund und Bahn

Diese müssen das Formular bzw. eine Kostenzusage direkt bei der BG/ Unfallkasse beantragen)

Wichtig: Formulare müssen immer im Original (kein Scan, kein Fax) vorliegen!

Weitere Informationen zu den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finden Sie unter:
http://dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp