ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Jährliche Erste-Hilfe Fortbildung nach MDK

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht wie oftmals vermutet nur für einen Teil je Einrichtung. Dies wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.

Dauer:2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Inhalte:Notfallmaßnahmen bei Herz-Lungen-Wiederbelebung, 
Gebühr:20,00 Euro/ Teilnehmer

Unser Service für Sie!

Inhouse-LehrgängeGerne führen wir die Schulung auch bei Ihnen direkt in Ihrer Einrichtung durch. 
Zertifikatfür jeden Teilnehmer
Gebühr:individuelles Angebot auf Anfrage