Jährliche Erste-Hilfe Fortbildung nach MDK
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht wie oftmals vermutet nur für einen Teil je Einrichtung. Dies wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Dauer: | 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten |
Inhalte: | Notfallmaßnahmen bei Herz-Lungen-Wiederbelebung, |
Gebühr: | 20,00 Euro/ Teilnehmer |
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Zertifikat | für jeden Teilnehmer |
Gebühr: | individuelles Angebot auf Anfrage |