Kompetente Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und keine Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratungsbesuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Die Häufigkeit hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab:
Wir übernehmen die komplette Organisation des Beratungstermins und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Nehmen Sie bitte mit unseren Ansprechpartnern vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.