Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Unser ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie in Ihrem vertrauten zuhause bleiben zu können. Sie entscheiden, was Sie in Ihrer jeweiligen persönlichen Situation brauchen, um weiterhin möglichst eigenständig zu leben.
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Pflegeheimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bietet unser ambulanter Pflegedienst sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.
Pflegebedürftige Menschen jeden Alters
Personen, die eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Krankenpflege haben
Chronisch und kurzzeitig Erkrankte
Menschen mit Behinderung
Pflegende Angehörige
Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen
Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel
Hilfen bei plötzlicher Erkrankung und zur Krankenhausnachsorge
Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigung der Wohnung
Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Durchführung von Beratungsbesuchen für Pflegegeldempfänger nach §37.3 SGB XI[NH2]
Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades
Beratung, Schulung und Begleitung der pflegenden Angehörigen in der eigenen Häuslichkeit
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
Aus- und Ankleiden
Mobilisation
Hautpflege, Haarpflege
Mundpflege, Rasur
Lagerung, Krankenbeobachtung
Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Injektionen
Verbände
Katheter legen und wechseln
Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
Dekubitus-Versorgung
Augentropfen verabreichen
Medikamentenkontrolle und -verabreichung
Absaugen
Stoma-Versorgung
Einläufe
Enterale Ernährung über PEG Sonde
Parenterale Ernährung über Port
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 3.539 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als pflegender Angehörige können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem ambulanten Pflegedienst. Wir beraten Sie gerne umfassend anhand Ihrer individuellen Situation, auch zu Fragen der Finanzierung.
Nach einem ersten Kennenlernen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf Ihre persönlichen Vorstellungen von Lebensqualität und Ihren Bedarf zugeschnitten ist. Sie entscheiden, welche Leistungen Sie nutzen möchten.
Sie erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung? Alle Angebote gibt es zum gleichen Preis auch als Privatleistung.
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V, wenn sie
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
Nehmen Sie bitte mit unseren Ansprechpartnern vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.