Ambulante Pflege

Ansprechpartner

Frau
Julia Deppner


Tel:  09341 – 9205 - 60
pflegedienst(at)drk-tbb(dot)de

Mergentheimer Straße 30
97941 Tauberbischofsheim

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Unser ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie in Ihrem vertrauten zuhause bleiben zu können. Sie entscheiden, was Sie in Ihrer jeweiligen persönlichen Situation brauchen, um weiterhin möglichst eigenständig zu leben.

Länger eigenständig leben, weil zuhause mein Leben ist

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Pflegeheimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bietet unser ambulanter Pflegedienst sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • Pflegebedürftige Menschen jeden Alters 

  • Personen, die eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Krankenpflege haben

  • Chronisch und kurzzeitig Erkrankte 

  • Menschen mit Behinderung 

  • Pflegende Angehörige

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

Ansprechpartner

Frau
Nina Fertig


Tel:  09341 - 92 05 - 60
pflegedienst(at)drk-tbb(dot)de 

Mergentheimer Straße 30
97941 Tauberbischofsheim

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)

  • Aus- und Ankleiden

  • Mobilisation

  • Hautpflege, Haarpflege

  • Mundpflege, Rasur

  • Lagerung, Krankenbeobachtung

  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen

  • Verbände

  • Katheter legen und wechseln

  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen

  • Dekubitus-Versorgung

  • Augentropfen verabreichen

  • Medikamentenkontrolle und -verabreichung

  • Absaugen

  • Stoma-Versorgung

  • Einläufe

  • Enterale Ernährung über PEG Sonde

  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. 

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 3.539 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich.

Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als pflegender Angehörige können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Wo kann ich mehr erfahren?

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem ambulanten Pflegedienst. Wir beraten Sie gerne umfassend anhand Ihrer individuellen Situation, auch zu Fragen der Finanzierung.

Nach einem ersten Kennenlernen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf Ihre persönlichen Vorstellungen von Lebensqualität und Ihren Bedarf zugeschnitten ist. Sie entscheiden, welche Leistungen Sie nutzen möchten.

Sie erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung? Alle Angebote gibt es zum gleichen Preis auch als Privatleistung.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.774 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

Wo kann ich mehr erfahren?

Nehmen Sie bitte mit unseren Ansprechpartnern vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf / Mobilruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

Mit Essen auf Rädern versorgt das DRK jeden Tag 170.000 Menschen.

Tagespflege

Tagespflege im Haus Reinhardshof in Wertheim – liebevolle Betreuung, aktivierende Pflege und Gemeinschaft für Senioren in familiärer Atmosphäre.

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